Pressemitteilung der Stadt Langen  am 08.10.2020:

“Prüfung des städtebaulichen Vertrags für das Einkaufszentrum Oberlinden vor dem Hintergrund des besorgniserregenden Zustands.”

Ergebnis: Nach diesem Vertrag hätten die Eigentümer bereits mit dem Bau beginnen müssen. Auf dieser Basis wird die Stadt die vertraglich vereinbarte Konventionalstrafe in Höhe von 30.000.-€ einfordern.

Der Bebauungsplan Nr. 17.I.1 EKZ Langen-Oberlinden wurde von den Stadtverordneten der Stadt Langen beschlossen und durch Veröffentlichung im Amtsblatt am 07.04.2017 rechtskräftig.

Das Gebäude der Sparkasse wurde Ende Aug. 2018 an einen lokalen Bauträger veräußert. Dieser hatte bereits einen Flyer an die Anwohner verteilt. Die Firma S. beabsichtigt für den Fall, dass sie den Rest auch noch erwerben kann, die Planung bürgernah zu präsentieren. (Die Kaufverhandlungen sind an den Preisvorstellungen des/der Eigentümer gescheitert. Anm.d.Red.)

 

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